Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand vom Januar 2014
Gewährleistung und Mängelrüge:
Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern nur stapelweise geprüft.
Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3% der Auflage den beanstandeten Fehler aufweisen.
Im übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung behoben.
Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt werden.
Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.
Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche durch die Agentur nicht schriftlich als begründet anerkannt hat, die vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten und auch gegenüber Zahlungsansprüchen gegenüber der Agentur aus anderen Aufträgen nicht aufrechnen.
Haftungsausschluss:
Die Ansprüche des Bestellers sind im Punkt “Gewährleistung und Mängelrüge“ abschließend geregelt.
Alle weiteren vertraglichen Ansprüche, insbesondere jegliche Ansprüche auf Schadensersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, solange der Agentur nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen:
Die Agentur für Werbung und Kommunikation behält das Urheberrecht für den Gesamtentwurf, sowie das Recht auf Vervielfältigung der Agenturentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Arbeitsblättern usw., es sei denn, die Agentur für Werbung und Kommunikation stimmt schriftlich der Vervielfältigung zu.
Entwürfe, Probedrucke, Druckgenehmigungen:
Entwürfe werden farbig, Satzausdrucke werden einfarbig ausgeführt.
Geringfügige Änderungen des Entwurfs bzw. Satzausdrucke werden einmalig ohne zusätzliche Kosten durchgeführt.
Die Entwurfsfarben entsprechen aus technischen Gründen nicht 100-prozentig den zu druckenden Farben, sondern es gelten die definierten Farbangaben auf der Druckvorlagenmappe bzw. auf dem Auftrag.
Probedrucke bzw. Proof´s werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und bei Vergütung der entsprechenden Kosten durch den Bestellers geliefert. Etwaige Änderungen auf Probedrucken verursachen weitere vom Besteller zu bezahlende Kosten.
Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung:
Lieferung erfolgt unfrei ab Werk. Versand und Verpackung werden zum Selbst-kostenpreis berechnet. Teillieferungen sind zulässig.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrundegelegt.
Preise und Zahlung:
Zu sämtlichen Preisen tritt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnungen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig und sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen ohne Skonto zu bezahlen.
Herkunftszeichen:
Die Agentur für Werbung und Kommunikation ist berechtigt auf den Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Agentur. Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.